Am Samstag, dem 08.10.22, findet ( im Anschluss an den Gottesdienst) um 19.00 Uhr im Pfarrsaal unter Beachtung der dann geltenden Infektionsrichtlinien eine Mitgliederversammlung des Fördervereins Herz-Jesu Wustweiler statt.
Tagesordnung:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bericht des 1. Vorsitzenden
Bericht des 1. Kassierers
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
Aussprache zu den Berichten
Haushaltsplan
Anträge: Antrag auf Änderung und Ergänzung des § 2 der Satzung
Verschiedenes
Antrag auf Änderung und Ergänzung der Satzung:
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
Bisheriger Wortlaut:
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
(1) Zweck
Der Verein dient der Erhaltung der kath. Kirchengebäude in 66557 Illingen-Wustweiler. Kirchengebäude im Sinne des Vereins sind die Kirche selbst sowie die weiteren kirchlichen Gebäude einschl. der Außenanlagen.
(2) Verwendung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden - nach Abzug der Verwaltungskosten - ausschließlich für die Kirchengebäude verwandt.
Einzelheiten der Förderung können in einem Zusatzprotokoll von der Mitgliederversammlung vereinbart werden, dessen aktuelle Fassung Bestandteil der Satzung ist.
(3) Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts der Abgabenordnung in der jeweiligen gültigen Fassung. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Neuer Wortlaut:
(1) Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung kirchlicher Zwecke nach § 54 AO.
Dazu gehören:
die Erhaltung und die Unterhaltung der Kirchengebäude der katholischen Kirchengemeinde Herz – Jesu in 66557 Illingen - Wustweiler. Kirchengebäude im Sinne des Vereins sind die Kirche selbst sowie die weiteren kirchlichen Gebäude einschl. der Außenanlagen.
b) die Förderung und Unterstützung von kirchlichen Gruppen und Projekten und Veranstaltungen mit kirchlichem Bezug zu der katholischen Kirchengemeinde Herz-Jesu in 66557 Illingen- Wustweiler.
(2) Verwendung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden - nach Abzug der Verwaltungskosten - ausschließlich für die unter (1)
genannten Zwecke verwandt.
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