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Wahl eines Kirchengemeinderates in der Pfarrei Herz-Jesu Wustweiler

 

Am 6./7. November 2021 findet in unserer Pfarrei die Wahl eines Kirchengemeinderates statt. Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Kirchengemeinde Herz-Jesu Wustweiler seinen Hauptwohnsitz hat.


Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Das bedeutet, dass allen Wahlberechtigten der Pfarrei Herz-Jesu Wustweiler ca. 3 Wochen vor dem Wahltermin die Wahlunterlagen unter ihrer Wohnungsanschrift zugestellt werden.


Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Wahl zu beteiligen und Ihre Stimme abzugeben. Nur so können Sie mitentscheiden, wer in den nächsten 4 Jahren mit seinem Engagement in unserer Pfarrei Herz-Jesu Wustweiler Verantwortung übernehmen soll.


Ihre Stimmabgabe ist möglich:

  • Zusendung an die auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse;

  • persönliche Abgabe unter der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse;

  • persönliche Abgabe am 01.11.2021 zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr in der Pfarrkirche Herz-Jesu Wustweiler durch Einwurf in die dafür bereitgestellte Wahlurne.

Die Briefwahlumschläge müssen so rechtzeitig abgesandt bzw. abgegeben werden, dass sie spätestens am 07.11.2021 dem Wahlvorstand vorliegen.


Geben Sie Ihrer Stimme Gewicht und beteiligen Sie sich bitte an der Wahl des Kirchengemeinderates der Pfarrei Herz-Jesu Wustweiler.


Der Wahlausschuss der

Pfarrgemeinde Herz-Jesu Wustweiler

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